Steuerrechnung und Veranlagung verstehen
Briefe vom Steueramt sind oft lang und voller Fachwörter. Dabei geht es meistens um wenige wichtige Punkte.
Hier erklären wir die wichtigsten Begriffe in einfachen Worten.
Provisorische Rechnung und definitive Veranlagung
Die provisorische Rechnung ist eine vorläufige Rechnung. Sie wird meist geschickt, bevor die Steuern genau berechnet sind.
Die definitive Veranlagung kommt später. Darin rechnet das Steueramt Ihre Steuern genau aus. Was Sie schon provisorisch bezahlt haben, wird dabei angerechnet.
Was in der Veranlagungsverfügung steht
Die Veranlagungsverfügung zeigt, von welchem steuerbaren Einkommen und welchem steuerbaren Vermögen das Steueramt ausgeht. Vergleichen Sie diese Zahlen mit Ihrer Steuererklärung. Wenn etwas stark abweicht, fragen Sie beim Steueramt nach.
Nicht einverstanden? Die Einsprache
Gegen die Veranlagung können Sie eine Einsprache erheben. Für die direkte Bundessteuer haben Sie dafür 30 Tage Zeit. Für die Kantonssteuern steht die Frist in der Rechtsmittelbelehrung auf dem Brief.
Die Rechtsmittelbelehrung ist ein Abschnitt am Ende des Entscheids. Er erklärt, wie, wo und bis wann Sie Einsprache erheben können.
Wenn der Betrag zu hoch ist: Raten
Wenn Sie die Steuern nicht auf einmal bezahlen können, ist oft eine Zahlung in Raten möglich. Fragen Sie beim Steueramt nach, am besten früh.
Hilfe holen
Das Steueramt beantwortet Fragen zu seinen Briefen. Halten Sie beim Anruf den Brief bereit. Sie können auch eine Vertrauensperson bitten, den Brief mit Ihnen anzuschauen.
Wie Lesefee helfen kann
Lesefee liest den Steuerbrief laut vor und erklärt, ob es eine provisorische Rechnung oder eine Veranlagung ist, welcher Betrag genannt wird und welche Fristen im Brief stehen.
Lesefee gibt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Ob eine Veranlagung stimmt oder eine Einsprache sinnvoll ist, kann Lesefee nicht beurteilen. Dafür wenden Sie sich an das Steueramt oder eine Fachstelle.